Hallo,
da immer wieder Fragen zu diesem Thema auftauchen, habe ich mich bei einem Versicherer (Generali Versicherung) mal schlau gemacht.
Von Anbieter zu Anbieter gibt es sicher noch die eine oder andere Klausel, aber die Generali hat versucht, mir eine allgemein gültige Darstellung zu geben.
[QUOTE]Zitat Generali Versicherung AG
Das Aquarium selbst als Mobiliar ist durch eine eigenständige Glasbruchversicherung, allerdings ohne Einschränkung zu versichern.
Zierfische sind Grundsätzlich "Hausrat" im Sinne der Versicherungsbedingungen. Sofern die Fische also durch die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl oder Sturm zu Schaden kommen, wird Ersatz aus einer bestehenden Hausratversicherung geleistet. Voraussetzung ist aber, daß die Fische nur zu Hobbyzwecken gehalten werden und nicht für den Handel bestimmt sind.
In der Hausratversicherung gibt es die Möglichkeit, Schäden mitzuversichern, die durch bestimmungswidrig aus Aquarien austretendes Wasser verursacht werden (z. Bspl. bei Undichtigkeit oder Glasbruch). Versichert ist hier das Mobiliar, nicht aber die Fische selbst, da diese ja nicht durch das Wasser geschädigt werden.
Sofern durch aus dem Aquarium austretendes Wasser Dritte geschädigt werden, tritt die Privathaftpflichtversicherung ein.
Konkrete Anfragen stellt Ihr aber zur Sicherheit noch direkt an Euren Versicherer.
Grüße
Volker